Schutz- und Hygienekonzept

Zum Schutz unserer Mitarbeitenden, Honorarkräfte, Teilnehmenden, Kooperationspartner*innen und Dienstleister*innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Wir verpflichten Honorarkräfte und die Einrichtungen, in denen unsere Bildungsveranstaltungen stattfinden, diese Regeln in gleichem Maße einzuhalten. Eine entsprechende Vereinbarung wird vorher unterzeichnet.

Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz:
Markus Schröder (Stellvertretung: Miriam Jusuf)

Grundsätzlich ist Folgendes einzuhalten:

Das af befolgt den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher. In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, stellen wir Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung. Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z. B. diagnostizierte Erkältung) halten wir von den Büros unserer Geschäftsstelle bzw. von auswärtigen Seminarräumen fern. Dies gilt auch für Verdachtsfälle.

1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern

  • Unterweisung der Mitarbeitenden, Teilnehmenden und Honorarkräfte über die Abstands- und Hygieneregeln (https://ihk-nuernberg.de/praesentationunterweisung)
  • Aushang Hinweisschilder in den Konferenz- und Sozialräumen
  • Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln

2. Teilnehmendenlisten

  • Zur Nachverfolgung von Infektionsketten werden Teilnehmendenlisten incl. der Adressdaten geführt und auf Aufforderung dem zuständigen Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt. Datenschutzrechtliche Bedenken müssen zurückstehen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für jeden Tag eine Teilnehmendenliste auszufüllen, um nachzuvollziehen, wer jeweils anwesend war.

3. Mund-Nasen-Bedeckungen

  • Sicherstellung das Mitarbeitende, Teilnehmende und Honorarkräfte Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Den Mitarbeitenden der Geschäftsstelle werden entsprechende Bedeckungen zur mehrfachen Verwendung zur Verfügung gestellt.
  • In Situationen, in denen die Einhaltung der Abstände erschwert ist, vorrangig keine Mitarbeitenden bzw. Honorarkräfte mit Vorerkrankungen, insbesondere mit bestehenden Atemwegserkrankungen wie z.B. Asthma, einsetzen
  • Hinweis an Kooperationspartner vor Ort, Dienstleister und Besucher der Geschäftsstelle, dass zum Eigenschutz und Schutz der Mitarbeitenden eine Mund-Nase-Bedeckung geboten ist. Entsprechende Bedeckungen zur einmaligen Verwendung stehen in der Geschäftsstelle für Besucher bereit.
  • Schulung der Mitarbeitenden, Teilnehmenden und Honorarkräfte über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung (https://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/corona-virus/praesentation-allgemeine-unterweisung-arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz.pdf)

4. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

  • Auffordern von Beschäftigten, Teilnehmenden und Dienstleistern mit entsprechenden Symptomen, die Geschäftsstelle bzw. die Bildungsveranstaltung zu verlassen bzw. zu Hause zu bleiben.
  • Aufforderung an die betreffende Person, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden.
  • Bei bestätigten Infektionen Personen ermitteln und informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht.

5. Handhygiene

  • Aushang von Anleitungen zur Handhygiene
  • Bereitstellung von Desinfektionsmitteln zur Hand- und Flächendesinfektion
  • Bereitstellung von Seife und Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung

6. Steuerung und Reglementierung des Teilnehmendenverkehrs in auswärtigen Einrichtungen

  • Anbringen von Bodenmarkierungen in Empfangs- und Wartebereichen
  • Getrennte Ein- und Ausgang einrichten, um direkten, entgegenkommenden Kontakt zu vermeiden.
  • Steuerung von Ein- und Austritt durch Personal, wenn nur eine Eingangstür vorhanden ist.

7. Arbeitsplatzgestaltung und Mobile Office

  • Arbeitsplätze so gestalten, dass je Mitarbeitendem ein Büroraum zur Verfügung steht, bzw. ausreichend Abstand (1,5 Meter) zu anderen Personen eingehalten werden kann.
  • Büroarbeit nach Möglichkeit und Rücksprache mit der Leitung im Mobile Office ausführen.
  • Nutzung freier Raumkapazitäten
  • Vermeidung von Mehrfachbelegungen von Räumen
  • Personenbezogene Verwendung von Büromaterialien- bzw. mitteln.

8. Dienstreisen und Meetings

  • Reduzierung von Dienstreisen und Präsenzveranstaltungen auf ein Minimum
  • Technische Alternativen wie Telefon- und Videokonferenzen zur Verfügung stellen.
  • Bei unbedingt notwendigen Präsenzveranstaltungen Sicherstellung eines ausreichenden Abstands zwischen den Teilnehmenden.

9. Pausengestaltung

  • Verringerung der Belegungsdichte von gemeinsam genutzten Sozialräumen
  • Die Abstände von 1,5 Meter sind einzuhalten.
  • Die gemeinsamen Pausen von allen Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sind bis auf Weiteres nur in Konferenzraum 1 möglich.

10. Zutritt betriebsfremder Personen zur Geschäftsstelle

  • Zutritt betriebsfremder Personen zur Geschäftsstelle nach Möglichkeit auf ein Minimum begrenzen.
  • Kontaktdaten betriebsfremder Personen beim Betreten/Verlassen der Geschäftsstelle sind zu dokumentieren.
  • Information betriebsfremder über die Maßnahmen, die aktuelle in der Geschäftsstelle hinsichtlich des Infektionsschutzes vor SARS-CoV2 gelten

11. Sonstige Hygienemaßnahmen

  • Regelmäßige Belüftung der Büro- und Arbeitsräume, ggf. Luftreinigungsgeräte in Betrieb nehmen
  • Aushang der Hygieneregeln in der Geschäftsstelle und in auswärtigen Seminarorten
  • Regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklinken und –griffe, Tastaturen, Armaturen, etc.) durch alle Mitarbeitenden